Geschlossene Immobilienfonds sind Fonds, die nach Erreichen der
festgelegten Anlagesumme keinen weiteren Anleger mehr aufnehmen. Das
eingesammelte Geld wird meistens in Wohnhäuser, Einkaufszentren,
Bürohäuser, Kliniken u.a. investiert.
Der Käufer eines Fondsanteils wird Gesellschafter der Fondsgesellschaft,
genauer gesagt, er wird Mitunternehmer. Als Mitunternehmer ist man
direkt am Gewinn und Verlust beteiligt. Durch die Beteiligung an einem
geschlossenen Immobilienfonds geht man ein volles unternehmerisches
Risiko ein.
Die Höhe des möglichen Verlustes aus der Beteiligung an einem
geschlossenen Immobilienfonds ist je nach Gesellschaftsform
unterschiedlich. Geschlossene Immobilienfonds werden naturgemäß als
Personengesellschaften betrieben. Das deutsche Recht kennt die
Personengesellschaften GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), OHG
(offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) und die
spezielle GmbH & Co. KG bzw. AG & Co. KG
Offene Fonds sind meistens börsennotierte Fonds. Beim Kauf erhält man
Fondsanteile wie z.B. bei einem Aktienfonds. Die Fondsanteile sind
täglich veräußerbar.
Gänzlich etwas anderes sind geschlossene Fonds. Geschlossene Fonds gibt
es unter anderem in den Formen Filmfonds (Medienfonds), Leasingfonds,
Schifffonds, Immobilienfonds, Windparkfonds (erneuerbare Energien) und
noch einige mehr.
Bei geschlossenen Fonds
erwirbt der Käufer keine Fondsanteile sondern Gesellschaftsanteile, er
wird also nicht Fondsbesitzer sondern Mitgesellschafter
(Mitunternehmer). Die erworbenen Gesellschaftsanteile an einem
geschlossenen Fonds sind vertraglich meistens für die ersten 5-15 Jahre
nicht veräußerbar. Ein vorzeitiger Ausstieg ist immer mit hohen
Verlusten verbunden.
Darüber hinaus findet kein geregelter Handel für geschlossene Fonds
statt, d.h. ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen scheitert schon bei
der Suche nach einem Käufer, da nur offene Fonds täglich an der Börse
gehandelt werden. Bei offenen Fonds muss der Fonds die angebotenen
Fondsanteile zurückkaufen, wenn kein Käufer vorhanden ist. Bei
geschlossenen Fonds gibt es diese Rückkaufverpflichtung nicht.
Anteilseigner der offenen Fonds erzielen bei Ausschüttungen Einnahmen
aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Die Kursschwankungen führen innerhalb
der Spekulationsfrist (1 Jahr) zu Kursgewinnen oder Kursverlusten (§ 23
EStG). Entstandene Kosten sind als Werbungskosten von den Einnahmen
abzuziehen.
Mitgesellschafter eines geschlossenen Fonds erzielen in der Regel (bei
gewerblich geprägten Fonds) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), da
sie Mitunternehmer sind. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen führt zu
einem Gewinn bzw. Verlust aus Gewerbebetrieb (§ 16 EStG i.V.m. § 34
EStG). Die entstandenen Kosten sind Sonderbetriebsausgaben.
Kursverluste aus offenen Fonds sind nur verrechenbar mit anderen
Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Verluste aus geschlossenen
Fonds sind unter Umständen (Erfüllung z.B. der Vorraussetzung der §§
2b, 15a EStG) mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten wie z.B. Einkünfte
aus nichtselbständiger Arbeit saldierbar.
Offene Fonds unterliegen Gesetzen und teilweise einer Aufsicht durch den
Staat. Geschlossene Fonds sind normale Gesellschaften und unterliegen
wie alle anderen Gewerbebetriebe keiner staatlichen Aufsicht.
Anteilseigner von offenen Fonds riskieren nur ihr eingesetztes Kapital.
Mitgesellschafter eines geschlossenen Fonds riskieren mindestens ihr
gezeichnetes Kapital. (Gezeichnetes Kapital ist die vertraglich
geregelte Höhe der Beteiligung an der Gesellschaft. Oftmals ist das
gezeichnete Kapital nur nach und nach einzuzahlen. Im Falle der
Insolvenz der Gesellschaft ist aber der noch nicht geleistete Teil
sofort zu bezahlen.) Bei manchen Gesellschaftsformen könnte ein
Gesellschafter sogar sein ganzes Vermögen verlieren (siehe dazu nächstes
Kapitel: Arten von Personengesellschaft - Höhe des maximalen Verlustes)
Ausschüttungen bei offenen Fonds sind Einnahmen, die keinem mehr
genommen werden können. Ausschüttungen bei geschlossenen Fonds könnten
dazu führen, dass eingezahltes Kapital zurückerstattet wird. Die Folge
wäre im Falle einer Insolvenz, dass dieses ausgezahlte Kapital vom
Gesellschafter wieder zurück zu zahlen ist, also die Freunde über eine
Ausschüttung beim geschlossenen Fonds dann nur von kurzer Dauer wäre.
mehr informationen hier: www.geschlossener-immobilienfond.net
was ein offener Fond ist erfahren sie hier: http://gomopaimmobilien.blogspot.de/2012/06/was-ist-ein-offener-immobilienfond.html
genialer Artikel!!! Beieindruckend
AntwortenLöschensuper Beitrag
AntwortenLöschenUn morgen gehts dann um geschlossene Immobilienfonds, vermute ich!
AntwortenLöschenKannst Du denn auch welche empfehlen?