Montag, 11. Juni 2012

Was ist ein geschlossener Immobilienfond?

 Geschlossene Immobilienfonds sind Fonds, die nach Erreichen der festgelegten Anlagesumme keinen weiteren Anleger mehr aufnehmen. Das eingesammelte Geld wird meistens in Wohnhäuser, Einkaufszentren, Bürohäuser, Kliniken u.a. investiert. Der Käufer eines Fondsanteils wird Gesellschafter der Fondsgesellschaft, genauer gesagt, er wird Mitunternehmer. Als Mitunternehmer ist man direkt am Gewinn und Verlust beteiligt. Durch die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds geht man ein volles unternehmerisches Risiko ein. Die Höhe des möglichen Verlustes aus der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ist je nach Gesellschaftsform unterschiedlich. Geschlossene Immobilienfonds werden naturgemäß als Personengesellschaften betrieben. Das deutsche Recht kennt die Personengesellschaften GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), OHG (offene Handelsgesellschaft), KG (Kommanditgesellschaft) und die spezielle GmbH & Co. KG bzw. AG & Co. KG

Offene Fonds sind meistens börsennotierte Fonds. Beim Kauf erhält man Fondsanteile wie z.B. bei einem Aktienfonds. Die Fondsanteile sind täglich veräußerbar.

Gänzlich etwas anderes sind geschlossene Fonds. Geschlossene Fonds gibt es unter anderem in den Formen Filmfonds (Medienfonds), Leasingfonds, Schifffonds, Immobilienfonds, Windparkfonds (erneuerbare Energien) und noch einige mehr.

Bei geschlossenen Fonds erwirbt der Käufer keine Fondsanteile sondern Gesellschaftsanteile, er wird also nicht Fondsbesitzer sondern Mitgesellschafter (Mitunternehmer). Die erworbenen Gesellschaftsanteile an einem geschlossenen Fonds sind vertraglich meistens für die ersten 5-15 Jahre nicht veräußerbar. Ein vorzeitiger Ausstieg ist immer mit hohen Verlusten verbunden.

Darüber hinaus findet kein geregelter Handel für geschlossene Fonds statt, d.h. ein Verkauf von Gesellschaftsanteilen scheitert schon bei der Suche nach einem Käufer, da nur offene Fonds täglich an der Börse gehandelt werden. Bei offenen Fonds muss der Fonds die angebotenen Fondsanteile zurückkaufen, wenn kein Käufer vorhanden ist. Bei geschlossenen Fonds gibt es diese Rückkaufverpflichtung nicht.

Anteilseigner der offenen Fonds erzielen bei Ausschüttungen Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG). Die Kursschwankungen führen innerhalb der Spekulationsfrist (1 Jahr) zu Kursgewinnen oder Kursverlusten (§ 23 EStG). Entstandene Kosten sind als Werbungskosten von den Einnahmen abzuziehen.

Mitgesellschafter eines geschlossenen Fonds erzielen in der Regel (bei gewerblich geprägten Fonds) Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG), da sie Mitunternehmer sind. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen führt zu einem Gewinn bzw. Verlust aus Gewerbebetrieb (§ 16 EStG i.V.m. § 34 EStG). Die entstandenen Kosten sind Sonderbetriebsausgaben.

Kursverluste aus offenen Fonds sind nur verrechenbar mit anderen Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften. Verluste aus geschlossenen Fonds sind unter Umständen (Erfüllung z.B. der Vorraussetzung der §§ 2b, 15a EStG) mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten wie z.B. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit saldierbar.

Offene Fonds unterliegen Gesetzen und teilweise einer Aufsicht durch den Staat. Geschlossene Fonds sind normale Gesellschaften und unterliegen wie alle anderen Gewerbebetriebe keiner staatlichen Aufsicht.

Anteilseigner von offenen Fonds riskieren nur ihr eingesetztes Kapital. Mitgesellschafter eines geschlossenen Fonds riskieren mindestens ihr gezeichnetes Kapital. (Gezeichnetes Kapital ist die vertraglich geregelte Höhe der Beteiligung an der Gesellschaft. Oftmals ist das gezeichnete Kapital nur nach und nach einzuzahlen. Im Falle der Insolvenz der Gesellschaft ist aber der noch nicht geleistete Teil sofort zu bezahlen.) Bei manchen Gesellschaftsformen könnte ein Gesellschafter sogar sein ganzes Vermögen verlieren (siehe dazu nächstes Kapitel: Arten von Personengesellschaft - Höhe des maximalen Verlustes)

Ausschüttungen bei offenen Fonds sind Einnahmen, die keinem mehr genommen werden können. Ausschüttungen bei geschlossenen Fonds könnten dazu führen, dass eingezahltes Kapital zurückerstattet wird. Die Folge wäre im Falle einer Insolvenz, dass dieses ausgezahlte Kapital vom Gesellschafter wieder zurück zu zahlen ist, also die Freunde über eine Ausschüttung beim geschlossenen Fonds dann nur von kurzer Dauer wäre.  mehr informationen hier: www.geschlossener-immobilienfond.net
was ein offener Fond ist erfahren sie hier: http://gomopaimmobilien.blogspot.de/2012/06/was-ist-ein-offener-immobilienfond.html

3 Kommentare: