CWI Berlin zur Rückabwicklung
verurteilt
Der Vorstand und Großaktionär Dr. h.c. Albrecht
Spindler (51) von der CWI Real Estate AG aus Bayreuth sah wohl nach rund 1,8
Millionen Euro Miesen vor Zinsen und Steuern (EBITA) von Sommer 2008 bis Sommer
2009 und rund 400.000 Euro EBITA-Minus im zweiten Halbjahr 2009 nur noch einen
Ausweg:
In seinem Newsletter vom April 2010 rief Spindler die
Anleger auf, der CWI Real Estate AG Geld in Form von Anleihen zu borgen. Die CWI
wolle 10 Millionen Euro einwerben, die man den Anlegern im Jahre 2012 und 2014
mit 7 und 8 Prozent Zinsen pro Jahr am Ende zu 100 Prozent zurückzahlen wolle.
Besichert seien die Inhaberschuldverschreibungen mit nachrangigen
Grundpfandrechten.
Doch ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. April
2011, bei der die CWI-Tochter aus Berlin eine Schlappe einstecken musste, könnte
die Geberlaune der Anleger gründlich verderben. Denn Altanleger, sprich Käufer
einer Wohnung der CWI in Bernau bei Berlin, verlangten die Rückzahlung und
Entschädigung ihrer 2008 gekauften Wohnung. Da man sie bei den
Verkaufsgesprächen über die Höhe der monatlichen Belastungen belogen hatte, muss
CWI die Käufer so stellen, als hätten sie niemals die Wohnung von rund 100.000
Euro gekauft. Da so ziemlich alle Käufer der 67 Wohnungen in der
Sachtelebenstraße 9 bis 23 in Bernau mit ähnlichen Falschversprechungen durch
den Vertrieb geködert worden waren, könnten, beflügelt durch das Urteil vom 15.
April 2011, noch mehr geprellte Käufer von so genannten Schrottimmobilien auf
die Idee kommen, der CWI gegen Cash deren Kapitalanlage zurückzugeben.
Dabei hatte Spindler im Jahre 2008 in seinem CWI-Immobilien-Newsletter noch
vorausgesagt: "Wir stehen hier erst am Anfang eines Nachfragebooms". Spindler
lieferte für den vorausgesagten Erfolgsboom auch gleich die Begründung mit. Der
Erfolg sei nämlich hausgemacht. Spindler verkündete: "Unsere Verkaufszahlen
belegen eindrucksvoll das hohe Interesse an unserem einzigartigen
Rund-um-sorglos-Konzept für die immobilienbasierte Kapitalanlage und
Altersvorsorge."
Doch der Berliner Vertriebspartner der Sechsten CWI
Wohnen GmbH & Co. KG Berlin, so heißt die Tochter der CWI Real Estate AG
(siehe Grafik Konzernstruktur), muss das von Spindler angepriesene
Rund-um-sorglos-Konzept missverstanden haben. Es handelte sich bei dem Vertrieb
um die SAFiN Wirtschaftsberatung GmbH aus der Beerenstraße 50 in Berlin
Zehlendorf.
Die SAFiN trat gegenüber den ahnungslosen Käufern einer
Wohnung nicht nur als Vermittler der seit 2006 börsennotierten CWI Real Estate
AG auf. Die SAFiN war zugleich "Partner der DKB", der ehemaligen Staatsbank der
DDR, die die Wohnungskäufe voll finanzierte. Außerdem war die
SAFiN-Geschäftsführerin Katja Seipel zugleich auch noch Vorstand des
Lohnsteuerhilfevereins Income, der den Käufern gleich noch den Eintrag auf der
Lohnsteuerkarte versprach. Und Katja Seipel kümmerte sich mit ihrer Firma KS
Hausverwaltung um die vermeintlich sichere Miete der zu kaufenden Wohnung.
Wer in das Spinnennetz dieser SAFiN GmbH fiel, war finanziell verloren.
Rund 100 Käufer hatten im Jahre 2008 von der SAFiN so genannte Schrottimmobilien
vermittelt bekommen. Das waren meist anständige Wohnungen, die aber zu einem
überhöhten Kaufpreis und zu weit überzogenen und, wie Anwälte berichten, sogar
zum Teil verschwiegenen Provisionen an Kunden verkauft wurden, die wiederum gar
kein Eigenkapital hatten und die nun aus der Wohnung nie einen Cent Gewinn
ziehen werden, aber bis ins hohe Rentenalter den aufgenommenen Kredit abzuzahlen
haben.
Das SAFiN-Management entzog sich der Verantwortung aus den
Lügen-Verkaufsversprechungen (die Wohnungen würden sich durch Steuerfreibeträge
und Mietgarantien von selbst rechnen und könnten nach 10 Jahren mit hohem Gewinn
verkauft werden), indem sie sich, wie der Insolvenzverwalter später feststellte,
im Jahre 2009 bewußt mit einem Fehlbetrag von 400.000 Euro in die Insolvenz
flüchtete. Das Finanzamt für Körperschaften Berlin schickte Käufern sogar eine
Pfändungs- und Einziehungsverfügung mit der Aufforderung, für die 400.000 Euro
gerade zu stehen.
Die SAFiN hat beim Vertrieb der Wohnung nämlich oft
sogenannte Erwerbszuschüsse gezahlt. Diese sind teilweise als Darlehen
ausgewiesen und müssen grundsätzlich wieder zurückgezahlt werden. Manche der
SAFiN-Geschädigten haben ein Schreiben von der SAFiN bekommen, wonach die
Forderungen fortan an eine Firma Creative Invest House GmbH im
südbrandenburgischen Jessen abgetreten worden sind. Das Finanzamt erklärte die
Käufer zu Drittschuldnern, das hieß, sie durften keine weiteren Zahlungen mehr
an die SAFiN leisten, sondern nur noch an das Finanzamt.
Im Falle der CWI-Wohnung in der Sachtelebenstraße in Bernau überrumpelte die
SAFiN die Käufer mit dem Versprechen, die Belastung der Sorglos-Immobilie würde
150 Euro im Monat nicht überschreiten. Das war leider gelogen. Für die Käufer
verdoppelte sich die Belastung. Die Kleinverdiener konnten sich aber keine fast
300 Euro Zuzahlung im Monat leisten. Sie wollten aus diesem Sorglos-Paket so
schnell wie möglich wieder raus.
Da der Vermittler SAFiN weg war,
verlangten die Käufer nun eine Rückabwicklung des Wohnungsverkaufs von dem
Verkäufer, der Sechsten CWI Wohnen Gmbh & Co. KG Berlin. Die sah jedoch
nicht ein, dass sie für die falschen Versprechungen der Vermittler haften solle.
Die Parteien fochten den Streit vor Gericht aus. Das Landgericht Berlin gab den
belogenen Käufern Recht und verurteilte die Sechste CWI Wohnen GmbH & Co. KG
Berlin nun zur Entschädigung und Rückabwicklung der Bernauer Wohnung.
Das Urteil erstritt die Berliner Anlegerschutzkanzlei
Resch Rechtsanwälte.
Jochen Resch sagte dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Das Gericht sah es
nach Beweisaufnahme durch Zeugenvernehmung als erwiesen an, dass die Käufer der
Wohnung bei den dem Wohnungserwerb vorausgegangenen Beratungsgesprächen über die
von ihnen zu leistende monatliche Zuzahlung getäuscht worden sind. Ihnen wurde
versprochen, sie könnten die Wohnung mit einer dauerhaften Zuzahlung in Höhe von
lediglich 150 Euro nach Steuer erwerben. Tatsächlich müssen die Käufer jedoch
etwa das Doppelte zuzahlen. Die fehlerhafte Beratung erfolgte durch die
inzwischen insolvente SAFiN aus Berlin. Die CWI muss sich diese falsche Beratung
zurechnen lassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig."
Aber nicht nur die SAFiN hatte sich einen schlechten
Ruf erworben. Auch über andere Vertriebe, mit denen die CWI Real Estate AG
zusammenarbeitet, findet die Schutzgemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger
e.V. (SgK) aus Berlin Schöneberg wenig schmeichelhafte Worte. Die SgK schätzt
das Vertriebsmodell der CWI Gruppe wie folgt ein:
Zitat:
Die CWI Aktiengesellschaft aus Bayreuth ist im
Immobilienhandel tätig. Sie ist Mutter verschiedener Tochtergesellschaften, wie
der Sechsten CWI Wohnen GmbH & Co. KG, die ein Immobilienprojekt in
Leipzig-Althen durchgeführt hat.
Die CWI verkauft ihre Wohnungen über
externe Vertriebe. Nach unseren Beobachtungen wird die unerlaubte
Kontaktanbahnung mit der "Tatwaffe Telefon" betrieben. Dieses ist nach § 1 UWG
(Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vom 3. Juli 2004 - die Redaktion)
verboten.
Im übrigen werden von den Vertrieben vielfach Versprechungen
ins "Blaue hinein" abgegeben, dass sich nämlich die Wohnung durch die
steuerlichen Vergünstigungen und den Mieteinnahmen praktisch von alleine tragen
soll. Die Wohnungen würden dann später mit Gewinn wieder verkauft werden. Wir
sind sehr skeptisch, ob das möglich sein wird.
In den
neuesten Informationen der CWI Real Estate AG für das 1. Halbjahr 2010 an die
Aktionäre ist auf der Homepage der CWI nachzulesen, dass der Absatz von
Wohnungen nun "Allfinanz"-Unternehmen übertragen worden sei. Man habe im 1.
Halbjahr 2010 allerdings nur 67 Wohnungen für 5,8 Millionen Euro verkauft (im 2.
Halbjahr 2009 waren es noch 102 verkaufte Wohnungen für 8,5 Millionen Euro,
wobei dennoch ein Minus aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit von fast einer
Million Euro eingefahren wurde, wie der Kurzinfo über sich selbst auf der
Homepage zu entnehmen ist).
Zur Verbesserung der Situation strebe man
nun eine "bessere Finanzausstattung durch Einwerben Mezzanines Kapital" an, also
Genussrechte, wertpapierverbriefte Genussscheine, stille Beteiligungen oder
Wandel- und Optionsanleihen im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse, bei
denen die Kapitalgeber keine Stimm- und Gesellschafterrechte haben.
Sollte das Finanzkonzept der CWI nicht aufgehen und sollte deshalb die
CWI für weitere Käufer von Schrottimmobilien nicht mehr als Ansprechpartner für
Rückabwicklungen zur Verfügung stehen, müssten sich die geprellten Käufer an die
finanzierenden Banken halten. Allerdings müsste man dann ein institutionelles
Zusammenwirken von Bank und Vermittler nachweisen. Die Anlegerschutzkanzlei
Resch ist auch für diesen Fall gerüstet. Jochen Resch: "Auch dafür haben wir
bereits Beweise."
mehr informationen Lesen sie hier:
http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=721&meldung=CWI-Berlin-zur-Rueckabwicklung-verurteilt