Vor einem ausgeklügelten Vertriebssystem, mit dem arglose Käufer durch
unseriöse Renditeversprechen zum weit überteuerten Kauf einer Wohnung
bewegt werden sollen, warnt unter anderem auch die Polizei Berlin. Schon
seit einiger Zeit wird mit so genannten Schrottimmobilien
unbedarften Anlegern das Geld aus der Tasche gezogen. Während die Täter
aus den Verkäufen hohe Provisionen beziehen, endet für die Käufer das
Geschäft nicht selten in der Privatinsolvenz.
Mit der Schilderung einiger Vorgehensweisen der Täter gibt die
Kriminalpolizei nützliche Hinweise, wie Käufer die Betrugsmasche
erkennen können
■Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über einen Telefonanruf. Es wird eine
Meinungsumfrage vorgetäuscht und Sie werden nach ihren
Einkommensverhältnissen und Steuersparwünschen befragt.
■Ihnen wird eine denkmalgeschützte Immobilie als Steuersparmodell
vorgeschlagen, obwohl Ihr monatliches Nettoeinkommen nur rund 2500 Euro
beträgt.
■In den Vordergrund wird nicht die Immobilie, sondern die Steuerersparnis gestellt.
■Der Berater baut zeitlichen Druck auf und ist daran interessiert, das Geschäft so schnell wie möglich abzuwickeln.
■Der Berater verschweigt seine Provision.
■Sie werden noch am selben Tag zu einem Notar gefahren.
■Man drängt Sie darauf, gegenüber dem Notar zu behaupten, Sie hätten das Angebot bereits vor 14 Tagen erhalten.
■Der Kaufvertrag ist in die Abgabe eines Angebotes und eine Annahmemöglichkeit des Verkäufers aufgeteilt.
■Sie haben keinen persönlichen Kontakt zum Bauträger (Eigentlicher Verkäufer der Immobilie).
■Sie haben keinen persönlichen Kontakt zur finanzierenden Bank.
■Sie sollen bei zwei verschiedenen Banken eine Finanzierung beantragen.
■Sie sollen die Immobilie ganz ohne Eigenkapital finanzieren.
Das Landeskriminalamt Berlin rät:
1. Nur was im Kaufvertrag steht, ist rechtlich bindend. Auf Versprechungen sollten Sie sich nicht verlassen.
2. Besichtigen Sie auf jeden Fall die Wohnung - verlassen Sie sich
nicht auf Hochglanzbroschüren. Wenn Ihnen etwas unklar ist,
unterschreiben Sie nicht.
3. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, ziehen Sie im
Zweifelsfall die Verbraucherzentralen oder einen unabhängigen Fachanwalt
zu Rate. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung!
4. Sollten Sie Opfer eines Schrottimmobilienverkaufs
geworden sein: Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen und lassen
sich dort sachlich, fachlich und rechtlich objektiv beraten.
5. Erstatten Sie Anzeige wegen Betruges bei der Polizei
http://www.gomopa.net/Finanzforum/schrottimmobilien/der-standard-schrottimmobilien-fall-p942856023.html?highlight=Schrottimmobilien#post942856023
Oh je, oh je, das tut ja schon beim Lesen weh!
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