Donnerstag, 7. Juni 2012

Vor einem ausgeklügelten Vertriebssystem, mit dem arglose Käufer durch unseriöse Renditeversprechen zum weit überteuerten Kauf einer Wohnung bewegt werden sollen, warnt unter anderem auch die Polizei Berlin. Schon seit einiger Zeit wird mit so genannten Schrottimmobilien unbedarften Anlegern das Geld aus der Tasche gezogen. Während die Täter aus den Verkäufen hohe Provisionen beziehen, endet für die Käufer das Geschäft nicht selten in der Privatinsolvenz.

Mit der Schilderung einiger Vorgehensweisen der Täter gibt die Kriminalpolizei nützliche Hinweise, wie Käufer die Betrugsmasche erkennen können

■Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über einen Telefonanruf. Es wird eine Meinungsumfrage vorgetäuscht und Sie werden nach ihren Einkommensverhältnissen und Steuersparwünschen befragt.
■Ihnen wird eine denkmalgeschützte Immobilie als Steuersparmodell vorgeschlagen, obwohl Ihr monatliches Nettoeinkommen nur rund 2500 Euro beträgt.
■In den Vordergrund wird nicht die Immobilie, sondern die Steuerersparnis gestellt.
■Der Berater baut zeitlichen Druck auf und ist daran interessiert, das Geschäft so schnell wie möglich abzuwickeln.
■Der Berater verschweigt seine Provision.
■Sie werden noch am selben Tag zu einem Notar gefahren.
■Man drängt Sie darauf, gegenüber dem Notar zu behaupten, Sie hätten das Angebot bereits vor 14 Tagen erhalten.
■Der Kaufvertrag ist in die Abgabe eines Angebotes und eine Annahmemöglichkeit des Verkäufers aufgeteilt.
■Sie haben keinen persönlichen Kontakt zum Bauträger (Eigentlicher Verkäufer der Immobilie).
■Sie haben keinen persönlichen Kontakt zur finanzierenden Bank.
■Sie sollen bei zwei verschiedenen Banken eine Finanzierung beantragen.
■Sie sollen die Immobilie ganz ohne Eigenkapital finanzieren.
Das Landeskriminalamt Berlin rät:

1. Nur was im Kaufvertrag steht, ist rechtlich bindend. Auf Versprechungen sollten Sie sich nicht verlassen.

2. Besichtigen Sie auf jeden Fall die Wohnung - verlassen Sie sich nicht auf Hochglanzbroschüren. Wenn Ihnen etwas unklar ist, unterschreiben Sie nicht.

3. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, ziehen Sie im Zweifelsfall die Verbraucherzentralen oder einen unabhängigen Fachanwalt zu Rate. Nehmen Sie sich Zeit für diese wichtige Entscheidung!

4. Sollten Sie Opfer eines Schrottimmobilienverkaufs geworden sein: Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen und lassen sich dort sachlich, fachlich und rechtlich objektiv beraten.

5. Erstatten Sie Anzeige wegen Betruges bei der Polizei
 http://www.gomopa.net/Finanzforum/schrottimmobilien/der-standard-schrottimmobilien-fall-p942856023.html?highlight=Schrottimmobilien#post942856023

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