Zudem wurden dem Unternehmen die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Urteil sei sofort vollstreckbar, eine Revision nicht zugelassen. Für viele Opfer von Abofallen dürfte es unter Berufung auf das Mannheimer Urteil nun leichter sein, Anwaltskosten von ihren Inkasso-Gegnern zurückzufordern.
Der Ansicht des Anwalts der Content Services Ltd, es gehöre "zum allgemeinen Lebensrisiko", mit einem unberechtigten Anspruch konfrontiert zu werden, schlossen sich die Mannheimer Richter nicht an. Ihrer Auffassung nach ist es rechtens, auf einen unberechtigten Anspruch mit einem Anwalt zu reagieren,
mehr hierzu:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen