Am Anfang steht der Anruf eines Finanzvermittlers,
am Ende die Erkenntnis, dass man eine Schrottimmobilie gekauft hat.
Dazwischen steht ein Termin beim Notar, der das Ganze beurkundet. Bei
Michael Braun zum Beispiel. Der inzwischen zurückgetretene Berliner
Justizsenator soll dubiosen Immobilienvertrieben als Erfüllungsgehilfe
gedient haben.
Mit der Berufung Brauns zum Verbrauchersenator mache man den Bock zum Gärtner, so der Vorwurf von Anlegerschützern. (Foto: dpa)
Schon bei seiner Amtseinführung am 1. Dezember war unklar, ob Michael
Braun sein Amt als Berliner Justizsenator lange behalten würde. Die
Fraktion der Piraten hatte ihn schon vor einigen Tagen angezählt. Auf
einer eigens eingerichteten Website prangt ein Foto von Braun nebst der
Frage:
"Ist Michael Braun noch Justizsenator?"
Heute Mittag hat der Webmaster die Antwort geändert: "Nein" heißt es
nun. Wenige Stunden zuvor hatte der Justizsenator erst seine
Amtsgeschäfte im Bereich Verbraucherpolitik an seine Staatssekretärin
übertragen. Jetzt hat er seinen
Rücktritt verkündet.
Die Vorwürfe gegen Braun waren schon seit Wochen bekannt: Als Notar
soll er umstrittene Immobilienverkäufe beurkundet zu haben. Unbedarfte
Käufer sollen dabei unter Zeitdruck gesetzt und finanziell über den
Tisch gezogen worden sein. Zwei entsprechende Beschwerden liegen der
Berliner Notarkammer inzwischen vor. Mehrere Anwälte klagen zudem in
Fällen, in denen Braun oder sein Sozius Uwe Lehmann-Brauns – seines
Zeichens bisheriger Präsident des Berliner Abgeordnetenhauses – die
Geschäfte mit sogenannten "Schrottimmobilien" beglaubigten.
Normalerweise gehen die Kläger in solchen Fällen aber gegen Bauträger
oder den Vertrieb vor und nehmen nicht den Notar als Erfüllungsgehilfen
in Regress.
Keine Zeit zum Nachdenken
Inzwischen sind diverse Fälle bekannt, in denen Braun diese
unrühmliche Rolle gespielt haben soll. Die Masche der dubiosen
Vermittler läuft dabei stets ähnlich ab: Erst bekommt der potenzielle
Käufer einen Anruf, man redet über Steuerpolitik, letztlich wird die zu
verkaufende Immobilie ins Spiel gebracht. In einem persönlichen Gespräch
werden wenig später die Details erläutert. Wenn Kunden kein
Eigenkapital mitbringen, ist das kein Hindernis: Über Mieteinnahmen,
Wertsteigerung und Steuerersparnis soll sich auch eine Vollfinanzierung
schnell rechnen. Ein passendes Objekt ist vorhanden und zufälligerweise
hat auch der Notar noch spontan einen Termin frei. Zeit, die Wohnung zu
besichtigen oder gar ein unabhängiges Gutachten einzuholen, bleibt da
nicht mehr.
Solche Beurkundungen in letzter Minute sind auch als
"Mitternachtsgeschäfte" bekannt, weil sie häufig am Abend vorgenommen
werden. Strafbar sind sie nicht, wenn gute Gründe dafür sprechen, kann
ein Notar auch zu ungewöhnlichen Zeiten zum Termin bitten. Passiert das
häufiger, wird es aber bedenklich: "Es ist ein klares Indiz, ob ein
Notar ein sogenannter Vertriebsnotar ist, also den Vertrieben mehr zu
Diensten ist als den Käufern, wenn er nicht ausnahmsweise mal nach 20
Uhr und am Wochenende beurkundet, sondern überwiegend", erzählt der
Vorstand eines Bauträgers dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net.
Keine Fragen an Verkäufer
Ein zweites Indiz ist die Aufspaltung der Beurkundungen in
Kaufangebote und Verkäufe. Wenn der Termin mit dem überrumpelten Käufer
über die Bühne gebracht wird, ist der Verkäufer oft gar nicht dabei,
weiß der Insider: "Wäre der Verkäufer, also der Bauträger, bei diesem
Termin anwesend, müsste er den Fragen der Käufer Rede und Antwort
stehen." Das wären etwas Auskünfte über die genaue Beschaffenheit der
Wohnung oder über die aktuelle Vermietungssituation. Wenn der Verkäufer
nicht da ist, können solche Nachfragen nicht in die Beurkundung
einfließen. "Und der Notar hilft dabei, ganz legal,
hier weiterlesen:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Warum-Braun-gehen-muss-article4983376.html